Mahnung · Rückstandsausweis Grundumlage
Mahnung bleibt Datei, nicht in der E/A-Summe.
Bank wird mit OFX abgeglichen. Kassa landet nur im Kassabuch — kein Bank-Match.
Setzt Steuer auf 0. Privat nimmt die Netto-/Summenzeile als Betrag. Innergemeinschaftlich behält den Brutto-/Zahlbetrag.
Datei: 10POST1005RA263001428880A000066000702_12250712_Kopie.pdf
Dropbox: /Buchhaltung/10_In_Bearbeitung/10POST1005RA263001428880A000066000702_12250712_Kopie.pdf
Dokument: review_required
Freigabe: needs_review
Weg: Bank
USt: UNKNOWN
Zahlung: offen
K o p i e 1~0~POST~1~0~0~5RA263001428880~A~000066000702 Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer, wir haben Ihnen die Vorschreibung der Grundumlage zugesandt. Diese war binnen eines Monats nach Vorschreibung fällig. Leider haben Sie die Grundumlage auch nach unserer Mahnung nicht bzw. nicht vollständig bezahlt. Nach den Bestimmungen des § 127 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz ergeht daher an Sie ein Rückstandsausweis. Dieser ist ein Exekutionstitel im Sinne § 1 Exekutionsordnung, der unmittelbar vollstreckbar ist. Sollte der offene Betrag nicht binnen 14 Tagen bei uns einlangen, sind wir im Sinne der Gleichbehandlung aller Mitglieder verpflichtet, die ausstehende Grundumlage im Exekutionswege – ohne vorherige Mahnklage - einzufordern. Ihre WKO Steiermark Erläuterungen zur Grundumlage 1. Die Grundumlage ist für die Mitgliedschaft je Fachgruppe/Fachverband zu bezahlen. 2. Die Höhe der Grundumlage wird von der Fachgruppentagung (bzw. bei einer Fachvertretung vom Fachverbandsausschuss) beschlossen (§ 123 WKG). Sie ist für jede mitgliedschaftsbegründende Berechtigung gemäß § 2 Abs. 1 WKG zu bezahlen. Im Falle von zusätzlichen Aktivitäten der Fachvertretungen, kann gem. § 123 Abs. 6 WKG eine Sondergrundumlage beschlossen werden, welche auf der Vorschreibung gesondert ausgewiesen ist. 3. Die Grundumlagen können bei verschiedenen Fachgruppen mit Rücksicht auf die in den einzelnen Berufszweigen gegebenen besonderen Verhältnissen voneinander abweichen. 4. Ruhen mitgliedschaftsbegründende Berechtigungen für die gesamte Zeit der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage höchstens in halber Höhe zu bezahlen. (§ 123 Abs. 9 WKG) 5. Die Grundumlage ist eine unteilbare Jahresumlage. Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, ist sie für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu bezahlen. Eine Nachtrags- vorschreibung erfolgt, wenn die Grundumlage für eine Berechtigung bisher noch nicht vorgeschrieben wurde. Die Löschung der Berechtigung ist bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) durchzuführen. 6. Wird die Grundumlage mit einem festen Betrag festgesetzt, so ist dieser von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu bezahlen, sofern Ihre Fachgruppe nicht einen anders lautenden Beschluss gefasst hat. Im Internet finden sie unter https://www.wko.at/service/stmk/grundumlagenverzeichnisse-stmk.html die Grundumlagenbeschlüsse. Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter:innen Ihrer Fachgruppe(n) und des Grundumlagenreferats bei Fragen weiter. K o p i e Umlagenbüro Körblergasse 111-113 | 8010 Graz T (0316) 601/379,380 DW E umlagen@wkstmk.at UID-Nr: ATU28606808 https://www.wko.at/service/datenschutzerklaerung.html Abs: Wirtschaftskammer Steiermark, Körblergasse 111-113, 8010 Graz Daniel Angerer 428880 Ligist 137, Tür 1 8563 Ligist Rückstandsausweis Grundumlage Mitgliedsnummer 428880 Graz, am 17.08.2026 Geburtsdatum 29.01.1991 Rückstand Folgende Positionen sind noch nicht beglichen Jahr Fachorganisation Teilbetrag in € Betriebsstätte Betrag in € 2026 Spesen 2026 6,00 Mahnspesen 2,00 Spesen für Rückstandsausweis 4,00 704 - FG Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechn. 119,00 704 - Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechn. 125,00 Im Bereich Steiermark abzüglich -6,00 Bitte überweisen Sie den ausgewiesenen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. zu zahlender Betrag 125,00 Bezahlen Sie den ausgewiesenen Betrag an: Wirtschaftskammer Steiermark IBAN: AT44 6000 0000 0159 1226 BIC: BAWAATWW Bitte geben Sie bei Zahlungen immer Ihre Zahlungsreferenz 263001428880 an. Damit wird Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet. Bitte benutzen Sie für die Einzahlung unseren QR-Code
| Status | Typ | Frage | Zeit |
|---|---|---|---|
| open | invoice_direction | Keine eigene Identität (Lunar Lupus / Daniel Angerer) konnte eindeutig einem Rechnungsblock zugeordnet werden. Ist dies eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung? | 2026-09-22 12:01:15.942127+00:00 |
| Zeit | Aktion | Notiz |
|---|