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Wirtschaftskammer Steiermark Unklar Bank

Mahnung · Rückstandsausweis Grundumlage

Mahnung bleibt Datei, nicht in der E/A-Summe.

Zahlungsweg

Bank wird mit OFX abgeglichen. Kassa landet nur im Kassabuch — kein Bank-Match.

USt

Setzt Steuer auf 0. Privat nimmt die Netto-/Summenzeile als Betrag. Innergemeinschaftlich behält den Brutto-/Zahlbetrag.

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Positionen

Keine Positionen extrahiert. Text unten nachtragen.

Buchungsart
Setzt Richtung/Typ und schließt die Richtungs-Review. Beträge und Datum bleiben unangetastet.

Beleg

Datei: 10POST1005RA263001428880A000066000702_12250712_Kopie.pdf
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Status

Dokument: review_required
Freigabe: needs_review
Weg: Bank
USt: UNKNOWN
Zahlung: offen

USt-Zeilen

20.000% · Netto € 6,00 · USt € 12,00 · Brutto € 18,00
20.000% · Netto € 4,00 · USt € 8,00 · Brutto € 12,00

Bank

Keine Bankzahlung zugeordnet — OFX-Abgleich.
OCR-Text
K o p i e
1~0~POST~1~0~0~5RA263001428880~A~000066000702
Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer,
wir haben Ihnen die Vorschreibung der Grundumlage zugesandt. Diese war binnen eines Monats
nach Vorschreibung fällig.
Leider haben Sie die Grundumlage auch nach unserer Mahnung nicht bzw. nicht vollständig bezahlt. Nach den
Bestimmungen des § 127 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz ergeht daher an Sie ein Rückstandsausweis. Dieser
ist ein Exekutionstitel im Sinne § 1 Exekutionsordnung, der unmittelbar vollstreckbar ist.
Sollte der offene Betrag nicht binnen 14 Tagen bei uns einlangen, sind wir im Sinne der Gleichbehandlung
aller Mitglieder verpflichtet, die ausstehende Grundumlage im Exekutionswege – ohne vorherige Mahnklage -
einzufordern.
Ihre WKO Steiermark
Erläuterungen zur Grundumlage
1. Die Grundumlage ist für die Mitgliedschaft je Fachgruppe/Fachverband zu bezahlen.
2. Die Höhe der Grundumlage wird von der Fachgruppentagung (bzw. bei einer Fachvertretung vom
    Fachverbandsausschuss) beschlossen (§ 123 WKG). Sie ist für jede mitgliedschaftsbegründende Berechtigung gemäß
    § 2 Abs. 1 WKG zu bezahlen. Im Falle von zusätzlichen Aktivitäten der Fachvertretungen, kann gem. § 123 Abs. 6 WKG
    eine Sondergrundumlage beschlossen werden, welche auf der Vorschreibung gesondert ausgewiesen ist.
3. Die Grundumlagen können bei verschiedenen Fachgruppen mit Rücksicht auf die in den einzelnen Berufszweigen
    gegebenen besonderen Verhältnissen voneinander abweichen.
4. Ruhen mitgliedschaftsbegründende Berechtigungen für die gesamte Zeit der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die
    Grundumlage höchstens in halber Höhe zu bezahlen. (§ 123 Abs. 9 WKG)
5. Die Grundumlage ist eine unteilbare Jahresumlage. Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe nicht länger als
    die Hälfte eines Kalenderjahres, ist sie für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu bezahlen. Eine Nachtrags-
    vorschreibung erfolgt, wenn die Grundumlage für eine Berechtigung bisher noch nicht vorgeschrieben wurde.
    Die Löschung der Berechtigung ist bei der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat)
    durchzuführen.
6. Wird die Grundumlage mit einem festen Betrag festgesetzt, so ist dieser von physischen Personen, offenen
    Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe,
    von juristischen Personen in doppelter Höhe zu bezahlen, sofern Ihre Fachgruppe nicht einen anders lautenden
    Beschluss gefasst hat.
Im Internet finden sie unter https://www.wko.at/service/stmk/grundumlagenverzeichnisse-stmk.html die
Grundumlagenbeschlüsse.
Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter:innen Ihrer Fachgruppe(n) und des Grundumlagenreferats bei Fragen
weiter.


K o p i e
 
 
Umlagenbüro
 
 
 
 
Körblergasse 111-113 | 8010 Graz
 
 
T (0316) 601/379,380 DW
 
 
E umlagen@wkstmk.at
 
 
UID-Nr: ATU28606808
 
https://www.wko.at/service/datenschutzerklaerung.html
 
 
 
 
 
Abs: Wirtschaftskammer Steiermark, Körblergasse 111-113, 8010 Graz
 
 
Daniel Angerer
428880
 
 
Ligist 137, Tür 1
 
 
8563 Ligist
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rückstandsausweis Grundumlage
Mitgliedsnummer 428880
Graz, am 17.08.2026
 
Geburtsdatum 29.01.1991
 
Rückstand
Folgende Positionen sind noch nicht beglichen
Jahr
Fachorganisation
Teilbetrag
in €
Betriebsstätte
Betrag in €
2026
Spesen 2026
 
 
6,00
 
Mahnspesen
2,00
 
 
Spesen für Rückstandsausweis
4,00
 
 
704  - FG Unternehmensberatung,
Buchhaltung und Informationstechn.
 
 
119,00
 
704 - Unternehmensberatung, Buchhaltung und
Informationstechn.
125,00
Im Bereich Steiermark
 
 
abzüglich
-6,00
 
 
 
 
 
 
 
Bitte überweisen Sie den ausgewiesenen Betrag
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt.
zu zahlender Betrag 125,00
Bezahlen Sie den ausgewiesenen Betrag an:
Wirtschaftskammer Steiermark
IBAN: AT44 6000 0000 0159 1226
BIC: BAWAATWW
Bitte geben Sie bei Zahlungen immer Ihre Zahlungsreferenz 263001428880 an.
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unseren QR-Code
Reviews und Audit
StatusTypFrageZeit
openinvoice_directionKeine eigene Identität (Lunar Lupus / Daniel Angerer) konnte eindeutig einem Rechnungsblock zugeordnet werden. Ist dies eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung?2026-09-22 12:01:15.942127+00:00
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